Allgemeine Geschäftsbedingungen der ingema GmbH (florando)

- in der Fassung vom 23.08.2011 -

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ingema GmbH ("ingema", "wir", "uns", "unser(e)"), Sudholzstr. 143, 44879 Bochum, dem Betreiber des florando Marktplatzes (http://shop.florando.de) und den Teilnehmern (auch "Verkäufer" und "Käufer" genannt).


Darüber hinaus wird die Nutzung des florando Marktplatzes durch die florando-Richtlinien (s.u.) geregelt. Die AGB und die florando-Richtlinien finden auch dann Anwendung, wenn der Teilnehmer den florando Marktplatz oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzt, die den Zugang zu dem florando Marktplatz vollständig oder teilweise ermöglichen. Vor Nutzung unseres Marktplatzes sind die Teilnehmer verpflichtet, sich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den florando-Richtlinien vertraut zu machen und diese bei der Nutzung zu beachten.


Bei Nutzung des florando Marktplatzes zum Kauf oder Verkauf von Produkten gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die florando-Richtlinien. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der florando-Richtlinien) sowie die Bestimmungen zur Datenschutzerklärung müssen alle Teilnehmer bei der Registrierung für den florando Marktplatz durch Anklicken des entsprechenden Feldes akzeptieren.


Ingema stellt dabei als Dienstleister ausschließlich die unter www.florando.de aufrufbare Plattform zur Verfügung. Auf dieser Plattform können Verkäufer oder Käufer nach erfolgreicher Registrierung Verkäufe und Käufe tätigen. Ingema selbst wird dabei nicht Vertragspartner.


Sofern Sie als Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handeln, können Sie Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zu dem damit abgeschlossenen Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats nach Ihrer Zustimmungserklärung schriftlich widerrufen. Schreiben Sie hierfür an die im Impressum hinterlegte Adresse oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


§ 1

Geltungsbereich, Änderung


(1)    Für die Geschäftsbeziehung zwischen ingema und den Teilnehmern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nicht. Nebenabreden oder Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – auch per E-Mail – wirksam.


(2)    Ingema behält sich das Recht vor, diese AGB und die florando-Richtlinien (s.u.) jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Die geänderten AGB gelten als angenommen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail widerspricht. Auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist wird ingema die Teilnehmer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, gesondert hinweisen.


(3)    Der Teilnehmer verpflichtet sich bei jeglicher Benutzung des florando Marktplatzes, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den florando-Richtlinien niedergelegten Regeln sowie alle Bedingungen und Richtlinien auf den Hilfeseiten anzuerkennen und einzuhalten.


§ 2

Gegenstand, Umfang


(1)    Ingema stellt den Verkäufern im Rahmen dieser AGB mit dem florando Marktplatz eine Plattform zur Verfügung, auf der Waren und Leistungen gemäß ihren Produkt- und Qualitätsrichtlinien angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die florando-Richtlinien verstößt. Darüber hinausgehende Vertragsbeziehungen bestehen nicht. Insbesondere wird ingema nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Teilnehmern geschlossenen Verträge.


(2)    Ein Kaufvertrag kann immer nur zwischen Verkäufer und Käufer zu Stande kommen. Kaufverträge zwischen den Käufern und ingema kommen nicht zu Stande. Ingema ist weder Vertreter, Agent oder Mittler für die Geschäftsbeziehung zwischen den Teilnehmern.


(3)    Aus diesen AGB entstehen keine Rechte oder Ansprüche für Personen, die nicht an dem hier begründeten Rechtsverhältnis beteiligt sind.


(4)    Die Benutzung der florando Website erfolgt auf eigene Gefahr. Ingema übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Gegenstände rechtmäßig vertrieben werden dürfen und die beschriebenen Eigenschaften besitzen.


§ 3

Datenschutz


(1)    Die Teilnehmer sind in der Datenschutzerklärung über Ort, Umfang, Art und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Registrierung für den florando Marktplatz und die Tätigung von Geschäften erforderlichen personenbezogenen Daten durch ingema ausführlich unterrichtet worden. Insbesondere ist den Teilnehmern bekannt, dass persönliche Informationen, z.B. die E-Mail-Adresse und Bewertung als Verkäufer auf der florando-Website angezeigt werden, wenn eine Registrierung als Verkäufer erfolgt.


(2)    Die Verkäufer verpflichten sich, keine der auf der Website einsehbaren oder durch die Nutzung des florando Marktplatzes bekannt gewordenen Daten anderer Teilnehmer in irgendeiner Form zu verwenden, es sei denn die Verwendung dient der Anbahnung und dem Abschluss von Transaktionen auf dem florando Marktplatz oder es liegt eine ausdrückliche Genehmigung vor. Insbesondere ist es verboten, solche Informationen weiterzuverkaufen oder für Werbung, unerbetene E-Mails, andere unerwünschte Kontaktaufnahmen oder für andere unzulässige Zwecke zu verwenden.


§ 4

Teilnahmeberechtigte Personen und Registrierung


(1)    Als Verkäufer und Käufer kann sich jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit registrieren lassen, die rechts- und geschäftsfähig ist. Minderjährigen ist eine Registrierung untersagt.


(2)    Voraussetzung für eine Registrierung ist eine ordnungsgemäße Anmeldung unter wahrheitsgemäßer Angabe aller geforderten Informationen auf dem betreffenden Registrierungsformular.


(3)    Die Freischaltung als Käufer erfolgt nach erster Registrierung.


(4)    Teilnehmer, die sich als Verkäufer registrieren lassen wollen, haben Ingema zunächst ihre Kontaktdaten zu übermitteln. Nach Prüfung dieser Daten erhält der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst florando Richtlinien, Datenschutzerklärung und Gebührenübersicht übermittelt, denen er vor Registrierung jeweils zuzustimmen hat.


Mit der Registrierung erklärt der Verkäufer, dass die von ihm verkauften Produkte den für den florando Marktplatz geltenden Produkt- und Qualitätsrichtlinien entsprechen.


(5)    Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Vielmehr behält sich Ingema das Recht vor, bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte eine Registrierung zurückzuweisen und die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des florando Marktplatzes zu verweigern.


(6)    Die Angaben, die der Teilnehmer bei der Registrierung macht, müssen vollständig sein und haben der Wahrheit zu entsprechen. Er ist verpflichtet, unverzüglich von sich aus ingema alle Änderungen von Informationen, die bei der Registrierung abgefragt wurden, anzuzeigen. Ihm ist untersagt, sich bei der Registrierung als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch keine Berechtigung besteht.


(7)    Werden bei der Registrierung unwahre Angaben gemacht oder unterlässt ein Teilnehmer die Anzeige von Änderungen, so kann der Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von ingema ausgeschlossen werden.


(8)    Für die Sicherheit des Passwortes ist alleine der Teilnehmer verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Teilnehmer ist allein für sämtliche unter seinem Namen getätigten Aktionen verantwortlich. Sollte das Passwort Unbefugten bekannt geworden sein, hat der Teilnehmer uns hierüber unverzüglich zu unterrichten und sein Passwort unverzüglich zu ändern.


§ 5

Verbotene Artikel


Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie für unzulässige Gegenstände.


§ 6

Rechte und Pflichten des Verkäufers


(1)    Der Verkäufer entscheidet unter Beachtung der Produkt- und Qualitätsrichtlinien, insbesondere unter Einhaltung der von ingema auf ihrer Plattform zugelassenen Produktpalette, welche Produkte er zu welchen Bedingungen auf dem florando Marktplatz anbieten möchte. Verkäufer, die Produkte in ihrem Sortiment haben, für die auf dem florando Marktplatz noch keine passende Kategorie existiert, können über das Kontaktformular die Bereitstellung der betreffenden Kategorie beantragen.


(2)    Der Verkäufer bestimmt den Preis jedes Artikels, der angeboten oder verkauft werden soll, selbst und zwar unabhängig davon, über welchen Vertriebsweg ein solcher Verkauf erfolgt oder welche Versandart gewählt wird.


(3)    Der Verkäufer ist verpflichtet, die Verkaufsartikel unter Beachtung der Produkt- und Qualitätsrichtlinie in die passende Kategorie einzustellen und die Verkaufsartikel mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Dabei müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale, aber auch Fehler, die den Wert der Ware mindern, gemäß der Richtlinie zur Zustandsbeschreibung wahrheitsgemäß angegeben werden.


(4)    Der Verkäufer ist grundsätzlich verpflichtet, dem Käufer den Verkaufsgegenstand nach Zustandekommen des Kaufvertrags gemäß den bei Vertragsschluss bezüglich der Lieferzeit getroffenen Vereinbarungen zu übersenden und zu übereignen.


(5)    Der Verkäufer sichert zu, dass er berechtigt ist, die angebotenen Artikel zu veräußern, insbesondere dass keine Rechte Dritter an diesen Artikeln bestehen, die die Veräußerung verhindern könnten und dass die Artikel sicher sind und insbesondere allen Sicherheitskennzeichnungs- und Etikettierungsanforderungen (z.B. CE-Zeichen) entsprechen und keine anderen Rechtsvorschriften verletzen (z.B. das Buchpreisbindungsgesetz).


(6)    Der Verkäufer ist verpflichtet, auf der Produktseite seine Lieferzeiten möglichst genau anzugeben und den Käufer über die Einzelheiten der Lieferung vollständig zu informieren.


(7)    Dem Verkäufer ist bewusst, dass bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen das jeweilige Verhalten zu einer gerichtlichen Verfolgung führen kann. Auch behält sich ingema das Recht vor, Schadensersatz vom Verkäufer zu verlangen, wenn der jeweilige Käufer des Gegenstandes auf Grund einer ungenügenden Erfüllung des Kaufvertrages nach den Regeln der florando Garantie von ingema entschädigt wird.


§ 7

Verbraucherschutzinformationen, insbesondere gesetzliches Widerrufs- und Rücktrittsrecht


Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlichen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren.


§ 8

Verkaufspreis


(1)    Der angebotene Verkaufspreis versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile.


(2)    Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Diese sind gesondert auszuweisen. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis die für die Nutzung des florando Marktplatzes anfallenden Gebühren auf den Käufer umzulegen und von diesem einzufordern.


(3)    Ingema ist nicht verpflichtet zu ermitteln, ob Umsatzsteuer oder andere Steuern für den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen zwischen Verkäufer und Käufer fällig werden. In keinem Fall ist ingema verpflichtet, solche Steuern einzuziehen, abzuführen oder anzugeben.


(4)    Verkäufern ist es verboten, die Käufer außerhalb der Website zu Rechnungsstellungen zu kontaktieren.


§ 9

Vertragsabwicklung


(1)    Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Käufer und Verkäufer zu Stande.


(2)    Ingema wird in keinem Fall Vertragspartner an den zwischen Käufern und Verkäufern geschlossenen Verträgen.


(3)    Ingema benachrichtigt den Verkäufer über eine Bestellung und übermittelt ihm die für die Abwicklung des Vertrages erforderlichen Transaktionsdaten (z.B. Lieferadresse).


(4)    Der Verkäufer ist verpflichtet, ingema binnen 3 Tagen mitzuteilen, ob er das Angebot des Käufers auf Abschluss eines Kaufvertrages annehmen will. Erfolgt innerhalb dieser Frist seitens des Verkäufers keine Reaktion, ist der Käufer an sein Angebot nicht mehr gebunden.


(5)    Nimmt der Verkäufer das Angebot des Käufers auf Abschluss eines Kaufvertrages an, hat der Verkäufer dies dem Käufer über ingema mitzuteilen.


(6)    Der Verkäufer hat ingema den Versand der Produkte mitzuteilen. Falls eine Bestellung in mehr als einer Sendung ausgeführt wird, hat der Verkäufer ingema – unter Benutzung der hierfür standardmäßig vorgesehenen Funktionalität – darüber zu informieren, welcher Teil der Bestellung versendet wurde.


§ 10

Kaufpreiszahlung/Zahlungsmodalitäten


(1)    Die Zahlungsabwicklung erfolgt über ingema.


(2)    Der Kaufpreis ist fällig mit Betätigung des "Bestellung abschließen"– Knopfes.


(3)    Bei einem Einkauf bis zu € 1000,- kann der Käufer den Kaufpreis per klassischer Überweisung, über unseren Zahlungsdienstleister sofortüberweisung.de oder per PayPal begleichen.


         Bei gewählter Zahlungsmethode ‚PayPal' oder ‚sofortüberweisung.de' wird der Käufer direkt nach Drücken des "Bestellung abschließen"– Knopfes auf die entsprechende PayPal-Seite bzw. sofortüberweisung.de-Seite weitergeleitet.


(4)    Bei ‚Überweisung' als gewählter Zahlungsmethode hat der Käufer den fälligen Kaufpreis innerhalb von 3 Werktagen auf das Konto der ingema GmbH bei der Sparkasse Bochum, Konto Nr.: 152 78 78 (BLZ 430 500 01) zu überweisen.


(5)    Bei einem Einkauf über € 1000,- hat die Zahlung ausschließlich per klassischer Überweisung oder über unseren Bezahlungsdienstleister sofortüberweisung.de zu erfolgen.


§ 11

Gebühren


(1)    Die Anmeldung als Teilnehmer ist kostenlos.


(2)    Beim Verkauf von Artikeln erhebt ingema von dem Verkäufer Gebühren. Soweit zwischen dem Verkäufer und der ingema keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, fallen die in der Gebührenübersicht (s.u.) dargestellten Gebühren an. Die Gebührenübersicht ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


(3)    Die Gebühren sind mit der Benachrichtigung des Verkäufers, dass die Waren verschickt wurden, fällig und werden von den von den Käufern eingezogenen Beträgen einbehalten.


(4)    Ingema erstellt bis zum 10. eines jeden Monats für den vorausgegangenen Monat eine Gebührenabrechnung. Aus der Gebührenabrechnung sind die getätigten Verkäufe, der erzielte Umsatz sowie die endgültigen Zahlungseingänge ersichtlich. Etwaige Einwendungen gegen die Gebührenabrechnung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Gebührenabrechnung zu erheben, andernfalls gilt die Gebührenabrechnung als genehmigt.


(5)    Die erhobenen Gebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.


§ 12

Internes Verkäuferkonto, Abrechnungsmodalitäten zwischen ingema und den Verkäufern


(1)    Die ingema richtet dem als Verkäufer registrierten Teilnehmer ein internes Verkäuferkonto ein, über das die getätigten Transaktionen abgerechnet werden.


(2)    Sobald der Käufer den fälligen Kaufpreis gezahlt hat, schreibt ingema dem Verkäuferkonto den eingegangenen Betrag abzüglich der anfallenden Gebühren unter Vorbehalt gut.


(3)    Soweit von den Teilnehmern keine Rückabwicklung initiiert wurde, gibt ingema die bis dahin unter Vorbehalt stehenden Auszahlungsbeträge nach 20 Tagen für die regelmäßigen Auszahlungen auf das Bankkonto des Verkäufers frei.


(4)    Der fällige und an den Verkäufer gemäß diesen Teilnahmebedingungen jeweils auszahlbare Betrag ergibt sich aus dem von den Käufern für die Produkte des Verkäufers gezahlten Gesamtbetrag, der sich seit der letzten Auszahlung an den Verkäufer angesammelt hat und nicht mehr unter Vorbehalt steht, abzüglich

  • der gemäß der Gebührenübersicht an die ingema zu zahlenden Gebühren;

  • eventueller Rückerstattungen oder sonstiger Erstattungen an den Käufer;

  • eventuell anfallender Kosten für Rückbelastungen.


(5)    Ingema wird jeweils zum 1. und zum 15. eines jeden Monats auszahlbare Beträge auf das vom Verkäufer hierfür bei der Registrierung benannte Bankkonto überweisen. Fällt der 1. oder 15. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erfolgt die Überweisung am nächst folgenden Werktag.


(6)    Eine Zahlung, die ein Käufer für ein bestimmtes Produkt des Verkäufers geleistet hat, wird nicht zur Auszahlung fällig und ingema haftet gegenüber dem Verkäufer nicht für die Auszahlung dieses Betrages, wenn die Zahlung Gegenstand einer Rückbuchung (bei gewählter Zahlungsmethode PayPal) des Käufers ist.


Weiterhin wird eine Zahlung, die ein Käufer hinsichtlich eines bestimmten Produktes des Verkäufers getätigt hat, nicht fällig zur Auszahlung und ingema haftet gegenüber dem Verkäufer nicht für die Auszahlung dieses Betrages, wenn ingema nach konkreten Anhaltspunkten

  • entscheidet in Bezug auf dieses Produkt eine Rückerstattung zu Gunsten des Käufers im Rahmen der florando Garantie durchzuführen;

  • feststellt, dass der Verkäufer nicht vertragsgemäß liefert oder der Verkäufer in anderer Art und Weise die Regelungen der Teilnahmebedingungen verletzt hat und ingema daher eine Rückerstattung an den Käufer veranlasst;

  • die Durchführung der Transaktion oder Auszahlung verhindert, weil eine als Sicherungsmaßnahme gesetzte Grenze überschritten wird;

  • einem Käufer gestattet, von einer Transaktion zurückzutreten, weil die Zahlungsabwicklung über den florando Marktplatz nach Beginn einer Transaktion nicht möglich gewesen ist.


Falls die Auszahlung bereits vorgenommen wurde, ist sie an ingema zurückzuerstatten. Für den Fall, dass eine Rückerstattung durch den Verkäufer gemäß den Regelungen dieses Abschnitts erforderlich ist, ist ingema berechtigt, ohne gesonderten Hinweis an den Verkäufer die Rückerstattung zu bewirken,

  • durch Abzug von Beträgen, die zukünftig an den Verkäufer auszuzahlen wären;

  • durch Belastung des Bankkontos des Verkäufers;

  • durch Inanspruchnahme des Verkäufers mittels anderer Maßnahmen.


Falls ingema sich dazu entschließt, eine fehlgeschlagene Zahlung, eine Rückbuchung an einen Käufer oder eine andere Art von Zahlungsrückbelastung (z.B. "Zahlungsausfall") nicht beim Verkäufer zurück zu belasten, wird ingema die mit dem Zahlungsausfall verbundene Forderung übernehmen. In diesem Fall tritt der Verkäufer hiermit sämtliche Forderungen, Rechte, Titel und Zinsen bezüglich dieser Forderung unwiderruflich an ingema ab.


§ 13

Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern


Da ingema weder Vertreter, Agent oder Mittler für die Geschäftsbeziehung zwischen den Teilnehmern ist, vermittelt ingema auch nicht bei Streitfällen zwischen den Parteien oder bei der Durchsetzung der Erfüllung dieser Vereinbarungen. Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit dem Kauf tragen die Teilnehmer untereinander aus, ohne dass ingema eingreift. Im Falle von Konflikten, die auf einer florando Marktplatz-Transaktion beruhen, werden Käufer und Verkäufer durch ingema aufgefordert, zu kooperieren und gemeinsam eine Lösung zu finden. Ingema ist nicht verpflichtet, bei Streitfällen zwischen den Parteien zu vermitteln oder die Erfüllung dieser Vereinbarungen durchzusetzen. Vielmehr wird der Verkäufer eventuelle Streitigkeiten direkt mit dem Käufer gemäß dieser Teilnahmebedingungen klären und ggf. über die florando Garantie abwickeln.


§ 14

Links


(1)    Den Teilnehmern ist es nur dann gestattet, Links in Textform, als Grafik oder in jeder anderen Form im Rahmen ihrer Angebote auf dem florando Marktplatz anzubringen, wenn ein solcher Link unmittelbar auf eine andere Seite des florando Marktplatzes führt. Jedoch dürfen auch solche Links nicht zur Einblendung von Werbung oder anderen Inhalten (insbesondere von Audio/Video- oder Grafik-Inhalten) genutzt werden.


(2)    Andere Links zu nicht zum florando Marktplatz gehörenden Websites sind nicht gestattet.


§ 15

Sperren von Inhalten, Mitteilungsrechte


(1)    Falls ein Teilnehmer gegen diese AGB, die florando-Richtlinien oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, ist ingema berechtigt, einzelne Inhalte oder Teilnehmer unverzüglich zu sperren oder Inhalte zu verändern, zu löschen oder andere geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen können Warnungen, Unterbrechungen oder Kündigung der Teilnahme am florando Marktplatz sein, aber auch Verweigerung des Zugangs zur Website und/oder die Beseitigung von jeglichem Material auf der Seite.


(2)    Liegt der Verdacht einer strafbaren Handlung vor, ist ingema berechtigt, die Daten des jeweiligen Teilnehmers (z.B. Teilnehmer-Kontaktdaten, IP-Adresse und Surf-Informationen und veröffentlichte Inhalte) an den Vertragspartner, andere Dritte oder die zuständigen Ermittlungsbehörden zu melden. Die gleichen Rechte hat ingema bei nicht einwandfreien Angeboten, Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, ungenauen Listungen oder ungenauer Kategorisierung eines Artikels oder Angebotes, die nach diesem Vertrag oder den florando Richtlinien nicht angeboten werden können oder den sonstigen Verdacht eines Missbrauchs des florando Marktplatzes erfüllen.


(3)    Ingema ist berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die ingema-AGB oder die florando Richtlinien verletzt oder wenn ingema ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:

  • Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten

  • Verwarnung von Teilnehmern

  • Be-/Einschränkung der Nutzung des florando Marktplatzes

  • Vorläufige Sperrung

  • Endgültige Sperrung


(4)   Ingema berücksichtigt bei der Wahl einer Maßnahme die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.


§ 16

Ausschluss von Teilnehmern


(1)    Ein Teilnehmer kann endgültig von der Nutzung des florando Marktplatzes ausgeschlossen werden, wenn er

  • falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse;

  • sein Mitgliedskonto überträgt;

  • andere florando-Teilnehmer oder ingema in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von ingema missbraucht;

  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.


(2)    Nach Ausschluss hat ein Teilnehmer keinen Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos.


(3)    Nach erfolgter Sperrung darf der gesperrte Teilnehmer den florando Marktplatz auch mit anderen Teilnehmerkonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.


§ 17

Kündigung


(1)    Die Teilnahme am florando Marktplatz kann jederzeit durch eine Mitteilung an ingema gekündigt werden.


(2)    Ingema kann den Nutzungsvertrag ebenfalls jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.


(3)    Nach Beendigung des Vertrages erlöschen alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB, mit Ausnahme derjenigen, die zur Beendigung der Teilnahme und ordnungsgemäßen Abwicklung von Bestellungen noch Anwendung finden.


(4)    Mit Ende der Mitgliedschaft werden alle bisher angefallenen Gebühren sofort fällig.


§ 18

Erstattungspflicht des Verkäufers


Wenn ingema einen Käufer nach den Regeln der florando Garantie entschädigt, ist ingema berechtigt, das Verkäuferkonto mit dem Erstattungsbetrag zu belasten bzw. vom Verkäufer den Ersatz des Erstattungsbetrages zu verlangen.


§ 19

Sicherheitsmaßnahmen


Ingema ist berechtigt, die Möglichkeit von Transaktionen hinsichtlich der Höhe oder der Häufigkeit für einzelne oder alle Teilnehmer zu beschränken. Wird eine Transaktion, Rückerstattung oder Erstattung von anderen Beträgen nicht ausgeführt, weil dadurch ein als Sicherheitsmaßnahme festgesetztes Limit überschritten würde oder wenn es einem Käufer erlaubt wird, sein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zurückzuziehen, weil die Zahlungsabwicklung über den florando Marktplatz auf Grund einer Störung für die Transaktion nicht zur Verfügung stand, ist ingema dem Verkäufer gegenüber nicht haftbar.


§ 20

Keine Gewähr


(1)    Ingema übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Websites des florando Marktplatzes ständig zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere während der Durchführung von Wartungsarbeiten.


(2)    Ingema übernimmt zudem keine Verantwortung für die Richtigkeit der von den Verkäufern getätigten Angaben zum Kaufgegenstand.


(3)    Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet ingema nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherungen durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.


§ 21

Haftungsbeschränkung


(1)    Ingema haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.


(2)    Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen es handelt sich um die Verletzung einer Kardinalspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall haftet ingema nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischer Weise gerechnet werden musste.


§ 22

Haftungsfreistellung


(1)    Die Teilnehmer stellen ingema von Ansprüchen Dritter auf Grund von Immaterialgüterrechten an Inhalten frei, welche diese im Rahmen des Online-Angebotes an ingema übermitteln. Dies gilt insbesondere für alle Texte, Bilder, Bildfolgen, Kennzeichen, welche Verkäufer im Rahmen ihres Angebotes verwenden. Der Teilnehmer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von ingema, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe.


(2)    Der Teilnehmer ist verpflichtet, ingema für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zustellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.


§ 23

Anwendbares Recht und Gerichtsstand


(1)    Für alle Teilnehmer unterliegt dieser Vertrag einschließlich der AGB und der florando Richtlinien dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


(2)    Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den in seiner Abwicklung geschlossenen Einzelgeschäften ist Bochum.


(3)    Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, besteht zudem ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Teilnehmers.


§ 24

Erklärungen, Schriftform, Salvatorische Klausel


(1)    Sämtliche rechtsgeschäftliche Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie in Schriftform oder per E-Mail (kontakt@ingema-gmbh.de) oder über das florando-Kontaktformular erfolgen.


(2)    Erklärungen in Zusammenhang mit der Verkäufereigenschaft werden an die E-Mail-Adresse zugestellt, die vom Verkäufer als aktuelle E-Mail-Adresse im Mitgliedskonto des Teilnehmers hinterlegt wurde.


(3)    Die postalische Adresse sowie die E-Mail-Adresse des Teilnehmers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Mitgliedskonto des Teilnehmers von diesem angegeben wurden.


(4)    Erklärungen gegenüber ingema können an folgende Adresse:


ingema GmbH

Sudholzstr. 143

44879 Bochum


         oder per E-Mail an kontakt@ingema-gmbh.de gesandt werden.


(2)    Sofern eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam ist oder sein wird, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


florando Richtlinien, Stand 23.08.2011


Die folgenden Richtlinien sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des florando Marktplatzes, denen Sie als Käufer und Verkäufer (Käufer und Verkäufer werden im Folgenden als "Teilnehmer" zusammengefasst) im Rahmen der Registrierung zugestimmt haben. Diese Richtlinien müssen von den Teilnehmern befolgt werden, um auf dem florando Marktplatz einen fairen, transparenten und sicheren Handel zu gewährleisten.


Übersicht der florando-Richtlinien:

  • Richtlinie zur Vermeidung von Störungen des Betriebsablaufes

  • Richtlinie zu den von Teilnehmern eingebrachten Inhalten

  • Richtlinie zur Zustandsbeschreibung der auf dem florando Marktplatz angebotenen Artikel
     
  • Richtlinie für Lieferzeiten

  • Richtlinie für unzulässige Gegenstände

  • Richtlinien für Produkt- und Qualitätsbeschreibungen

  • Richtlinie für Versandkosten

  • Richtlinie zur florando Garantie

  • Verstoß gegen die florando Richtlinien


Richtlinie zur Vermeidung von Störungen des Betriebsablaufes


Es ist den Teilnehmern des florando Marktplatzes nicht erlaubt, Aktivitäten durchzuführen, die die Systemintegrität und Verfügbarkeit des florando Marktplatzes beeinträchtigen können. Es ist den Teilnehmern verboten, die von den Betreibern der Website veröffentlichten Daten zu blockieren (Verletzung der Verfügbarkeit), unberechtigt zu modifizieren (Verletzung der Integrität) oder unberechtigt auszulesen (Verletzung der Vertraulichkeit). Teilnehmer des florando Marktplatzes dürfen Inhalte nur an den Stellen einbringen und modifizieren, die den Teilnehmern für die Bearbeitung zugewiesen wurden.


Richtlinie zu den von Teilnehmern eingebrachten Inhalten


Teilnehmer des florando Marktplatzes können an den dafür vorgesehenen Stellen auf der florando Website eigene Inhalte einbringen (z.B. Kommentare, Bewertungen, Produktbeschreibungen, Bilder etc.). Die Teilnehmer tragen die alleinige Verantwortung für die an die florando Website übermittelten Informationen. Die ingema GmbH als Betreiber des florando Marktplatzes garantiert und überprüft weder die Qualität noch die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Teilnehmern veröffentlichten Informationen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, bei der Veröffentlichung von Beiträgen auf der florando Website die geltenden Gesetze, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von florando und die florando Richtlinien einzuhalten und dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Die Betreiber behalten sich das Recht vor, durch Teilnehmer eingebrachte Inhalte einzuschränken oder zu entfernen, wenn diese nach konkreten Anhaltspunkten der Betreiber schädigende Auswirkungen auf die eingesetzten Systeme, den Ruf der florando Website, die Teilnehmer oder sonstige Personen haben können.

Es ist den Teilnehmern unter anderem nicht gestattet, auf der florando Website Inhalte zu veröffentlichen und im Rahmen der Kommunikation mit anderen Teilnehmern Ausdrücke zu benutzen, die:

  • gegen anwendbares Recht, die florando AGBs oder die florando Richtlinien verstoßen

  • rechtswidriger, beleidigender, rassistischer, sexistischer, obszöner, bedrohlicher, menschenverachtender Natur sind

  • gegen Eigentumsrechte (z.B. Urheber-, Patent- oder Markenrecht) verstoßen

  • Hyperlinks, URLs und Domain-Namen enthalten

  • darauf abzielen, Artikel außerhalb des florando Marktplatzes zu kaufen oder zu verkaufen


Sollten Sie von Teilnehmern des florando Marktplatzes veröffentlichte Inhalte entdecken, die Ihrer Meinung nach gegen die florando Richtlinien verstoßen, so kontaktieren Sie uns bitte unter Nennung der entsprechenden URL über unser Kontaktformular.


Richtlinie zur Zustandsbeschreibung der auf dem florando Marktplatz angebotenen Artikel:


Auf dem florando Marktplatz können die Teilnehmer Pflanzen, Gartenartikel und Gartenzubehör kaufen und verkaufen (unter Beachtung der Richtlinie für unzulässige Gegenstände und der Richtlinie für Produkt- und Qualitätsbeschreibungen). Um einen fairen, transparenten und erfolgreichen Handel zu gewährleisten, müssen von den Verkäufern für die angebotenen Artikel wahrheitsgemäße Einschätzungen bezüglich des Zustandes angegeben werden. Die nachfolgenden Richtlinien müssen als Grundlage für zutreffende Zustandsbeschreibungen beachtet werden.


Zustandsbeschreibung von Pflanzen


Pflanzen sind lebende Objekte und jedes Exemplar ist ein Unikat, dessen Aussehen von Pflanze zu Pflanze variiert. Die auf den Produktseiten präsentierten Photos zeigen die schon angewachsenen Pflanzen. Im Normalfall werden die Verkäufer auf dem florando Marktplatz keine ausgewachsenen Pflanzen, sondern Jungpflanzen anbieten. Die Photos zeigen, wie die Pflanzen einmal aussehen werden. Zudem kann es natürlich zu leichten Farbabweichungen zwischen den auf den Photos präsentierten Pflanzen und dem Erscheinen in Natura kommen.


Zustandsbeschreibung für Gartenartikel und Gartenzubehör


Die folgenden Zustandsbeschreibungen für Gartenartikel und Gartenzubehör können von den Verkäufern für die jeweiligen Produkte angegeben werden:


  • Neu: Bei einem als neu angebotenen Artikel handelt es sich um ein neues, unbenutztes und ungeöffnetes Produkt in einem makellosen Zustand. Der komplette vollständige Lieferumfang befindet sich in der Originalverpackung des Herstellers.

  • Wie neu: Artikelzustand wie bei neu, nur die Originalverpackung wurde schon einmal geöffnet.

  • Sehr gut: Ein Artikelzustand darf als sehr gut bezeichnet werden, wenn sich das entsprechende Produkt samt Zubehör und Bedienungsanleitung in einem sehr guten Zustand befindet. Der Artikel ist voll funktionsfähig und darf kleinere Gebrauchsspuren aufweisen.

  • Gut: Ein Artikelzustand darf als gut bezeichnet werden, wenn sich das Produkt samt Zubehör und Bedienungsanleitung in einem guten Gesamtzustand befindet und Gebrauchsspuren von häufiger Nutzung aufweist.

  • Ausreichend: Ein Artikelzustand darf als ausreichend bezeichnet werden, wenn der Artikel deutliche Gebrauchsspuren aufweist, die Funktionen jedoch in keiner Weise beeinträchtigt sind. Deutliche Gebrauchsspuren beinhalten Kratzer, Beulen und ähnliche Merkmale, die die Funktionalität nicht beeinträchtigen.

  • Ungenügend: Der Zustand eines Artikels ist ungenügend, wenn das Produkt funktionseinschränkende Beschädigungen aufweist oder aufgrund fehlender notwendiger Bestandteile nicht mehr voll funktionsfähig ist. Artikel, die sich in einem ungenügenden Zustand befinden oder Verunreinigungen aufweisen, dürfen auf dem florando Marktplatzes nicht angeboten werden.


Zur Erinnerung:


Ein Kaufvertrag kommt immer nur zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Die ingema GmbH als Betreiber des florando Marktplatzes ist weder Vertreter noch Agent oder Mittler für die Geschäftsbeziehung zwischen den Teilnehmern.


 

Richtlinie für Lieferzeiten


Falls Sie als Käufer Fragen zum Versand oder Verbleib Ihrer Lieferung haben, kontaktieren Sie bitte direkt den entsprechenden Verkäufer. Ein Kaufvertrag kommt immer nur zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Die ingema GmbH als Betreiber des florando Marktplatzes ist weder Vertreter noch Agent oder Mittler für die Geschäftsbeziehung zwischen den Teilnehmern.


Lieferzeiten für Pflanzen


Im Regelfall sind nicht alle auf dem florando Marktplatz von den Verkäufern angebotenen Pflanzen über das gesamte Jahr hinweg lieferbar. Die Verkäufer sind verpflichtet, für die eingestellten Artikel die Verfügbarkeit anzugeben. Bitte haben Sie als Käufer Verständnis dafür, wenn im Einzelfall von einem Verkäufer als lieferbar gekennzeichnete Pflanzen nicht sofort geliefert werden können, da ungünstige Witterungsverhältnisse wie extreme Hitze und Kälte oder massiver Hagel zu kurzfristigen Ausfällen führen können. Sofort verfügbare Pflanzen hat der Verkäufer innerhalb einer Woche nach Erhalt der Zahlungseingangsinformation von ingema an den Empfänger zu schicken. Abweichende Regelungen müssen vom jeweiligen Verkäufer auf den Informationsseiten zu seinem Verkäuferkonto bzw. auf der jeweiligen Produktseite angezeigt werden.


Lieferzeiten für Gartenartikel und Gartenzubehör


Der Verkäufer ist verpflichtet, sofort verfügbare Artikel innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Zahlungseingangsinformation von ingema an den Empfänger zu schicken, so dass die Artikel im Regelfall nach 3-5 Werktagen für nationale Sendungen und 1 bis 3 Wochen für internationale Sendungen beim Käufer ankommen sollten. Abweichende Regelungen müssen vom jeweiligen Verkäufer auf den Informationsseiten zu seinem Verkäuferkonto bzw. auf der jeweiligen Produktseite angezeigt werden.


Richtlinie für unzulässige Gegenstände


Es ist den Teilnehmern des florando Marktplatzes untersagt, Artikel anzubieten, die gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen die folgenden beispielhaft und nicht abschließend genannten Artikel auf dem florando Marktplatz nicht angeboten oder erworben werden:

  • Drogen

  • Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist

  • Sonstige Gegenstände, die weder rechtmäßig angeboten, noch rechtmäßig vertrieben werden dürfen oder deren Anbieten oder Veräußerung Wert- oder Moralvorstellungen oder Rechte anderer Teilnehmer oder Dritter verletzen können

  • Jegliche Arten von anderen Produkten, deren Listung oder Verkauf auf dem florando Marktplatz nach konkreten Anhaltspunkten von ingema nicht unterstützt wird.


Richtlinien für Produkt- und Qualitätsbeschreibungen


Auf dem florando Marktplatz können von den Verkäufern Produkte angeboten werden, die in die Bereiche Pflanzen, Gartenartikel und Gartenzubehör jeder Art fallen. Verkäufer, die auf dem florando Marktplatz Produkte anbieten, verpflichten sich, die Eigenschaften des angebotenen Artikels präzise zu beschreiben. Hierzu gehören bspw. die folgenden nicht abschließenden Eigenschaften:

  • Gewicht des Artikels

  • Abmessungen (Breite, Höhe, Länge, soweit diese Parameter angegeben werden können)

  • Material des angebotenen Artikels

  • Farbe des angebotenen Artikels


Die Artikel müssen in den passenden Kategorien eingestellt werden. Sollten Sie als Verkäufer Produkte in ihrem Sortiment haben, für die auf dem florando Marktplatz noch keine passende Kategorie existiert, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Bitte beachten Sie auch die Hilfeseiten zum Verkaufen von Artikeln.

Um den Einkäufern ein Einkaufserlebnis der besonderen Art zu präsentieren, sollen auf dem florando Marktplatz nur qualitativ hochwertige Produkte angeboten werden. Hier gilt das Motto "Qualität hat ihren Preis" und nicht etwa "Geiz ist Geil". Das Angebot von Produkten mit den folgenden Produkt- und Qualitätseigenschaften aus der nicht abschließenden Liste ist erwünscht:

  • qualitativ hochwertige Markenware namhafter Hersteller

  • individuell nach Kundenwünschen angefertigte Produkte. Dies kann bspw. eine Markise oder ein Tisch mit bestimmten, vom Käufer gewünschten Abmessungen oder speziellen Farben sein. Wenn Sie als Verkäufer auf dem florando Marktplatz nach Kundenwünschen angefertigte Produkte anbieten wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stellen den Verkäufern auf Wunsch zusätzliche Funktionalität auf den Seiten des florando Marktplatz bereit, so dass die Kunden bspw. die gewünschten Eigenschaften (Abmessungen, Farben, sonstige Parameter) auf den Produktseiten der Verkäufer eingeben können.


Das Angebot folgender Produkte aus der nicht abschließenden Liste ist NICHT erwünscht:

  • Massenware, die vornehmlich in Baumärkten angeboten wird
     
  • Produkte, die massenhaft in Billiglohnländern produziert werden


Richtlinie für Versandkosten


Durch die Richtlinie für Versandkosten wird sichergestellt, dass den Käufern die tatsächlich anfallenden Versandkosten der auf dem florando Marktplatz angebotenen Produkte präsentiert werden. Verkäufer, die Produkte mit überhöhten oder versteckten Versandkosten anbieten, verstoßen gegen die Grundsätze eines transparenten und fairen Wettbewerbs auf dem florando Marktplatz, da überhöhte oder versteckte Versandkosten zu einer Benachteiligung der Verkäufer führen, die nur ihre tatsächlich anfallenden Versandkosten in Rechnung stellen. Selbstverständlich ist es den Verkäufern gestattet, gänzlich auf Versandkosten zu verzichten und diese bereits in die Artikel einzupreisen.

Verkäufer, die auf dem florando Marktplatz Produkte anbieten, dürfen für Verpackung und Versand maximal nur die Kosten in Rechnung stellen, die tatsächlich anfallen. Es ist den Verkäufern nicht gestattet, Verpackungs- und Versandkosten prozentual anhand des endgültigen Verkaufspreises zu berechnen. Außerdem ist es den Verkäufern untersagt, beim Einstellen von Artikeln falsche Angaben über die tatsächlichen Versandkosten zu machen. Die Verkäufer sind verpflichtet, in ihrem Verkäuferkonto die entsprechenden Informationen zu den jeweils anfallenden Versandkosten zu hinterlegen.


Verstoß gegen die florando Richtlinien


Die Betreiber der florando Website entscheiden nach konkreten Anhaltspunkten, ob ein Verstoß gegen die florando Richtlinien vorliegt. Sollten Sie von Teilnehmern des florando Marktplatzes veröffentlichte Inhalte entdecken, die Ihrer Meinung nach gegen die florando Richtlinien verstoßen, so kontaktieren Sie uns bitte unter Nennung der entsprechenden URL über unser Kontaktformular.

Die Betreiber der Website werden jede Meldung eines potentiellen Verstoßes gegen unsere Richtlinien gewissenhaft überprüfen. Ein Verstoß gegen die florando Richtlinien kann eine oder mehrere Konsequenzen aus der nicht abschließenden folgenden Liste nach sich ziehen:

  • Entfernung der Inhalte, die gegen die florando Richtlinien verstoßen

  • Einschränkung des Teilnehmeraccounts (Kaufen und/oder Verkaufen auf dem florando Marktplatz ist nicht mehr möglich)

  • Vorübergehender oder endgültiger Ausschluss vom florando Marktplatz

  • Löschung von Bewertungen


Gebührenübersicht für auf dem florando-Marktplatz getätigte Verkäufe, Stand 23.08.2011


Die ingema Gmbh als Betreiber des florando Marktplatzes erhebt erst dann von den Verkäufern Gebühren, wenn diese einen Artikel verkauft haben. Die ingema GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, eine für den Verkäufer unmittelbar transparente Gebührenstruktur zu schaffen. Im Gegensatz zu anderen Marktplätzen fallen auf dem florando Marktplatz KEINE Gebühren an für:

  • die Einstellung eines Angebotes

  • Hervorhebung eines Angebotes durch Fettschrift, zusätzliche Bilder etc.

  • fixe Verkaufsgebühren für den Vertragsabschluss


Die ingema Gmbh erhebt erst beim Vertragsabschluss nur eine prozentuale Verkaufsgebühr auf den Verkaufspreis (siehe § 11 der AGB), die sich nach der Kategorie richtet, in der der Artikel eingestellt war.

Soweit zwischen dem Verkäufer und der ingema GmbH keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, fällt für die in der Kategorie Pflanzen eingestellten Artikel eine Verkaufsgebühr in Höhe von 25 % des Verkaufspreises (inkl. Versandkosten) an. Die Verkaufsgebühr für alle anderen Kategorien beträgt 20 % des Verkaufspreises (inkl. Versandkosten) soweit zwischen der ingema GmbH und dem Verkäufer keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Gebühren verstehen sich zzgl. der in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG.


Beispiel:


Sie haben auf dem florando Marktplatz Pflanzen zu einem Verkaufspreis von 100 € (inkl. Versandkosten und 19 % Mehrwertsteuer) verkauft. Die anfallenden Gebühren werden auf den Verkaufspreis (inkl. Versandkosten) berechnet und betragen somit:


25 % (Verkaufsgebühr) *100 € (Verkaufspreis inkl. Versandkosten und 19 % Mehrwertsteuer) = 25 € (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer)